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Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales

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gemeinnützig

Die Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Breuberg.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Förderung von Kunst und Kultur durch geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus soll die Stiftung bedürftige Mitmenschen unterstützen u. in sozialen Notständen helfen. Der Zweck wird z.B. erfüllt durch Förderung von a) Ausbildungsbeihilfen an Bewerberkultur. Zielrichtungen b) des Ankaufs von Kunstwerken und deren zur Verfügung Stellung bei Ausstellungen c) Kunstsammlungen, Bibliotheken, Museen usw. d) Konzerten sowie musikal. u. literarischen Veranstaltungen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes gemeinsam.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Breuberg sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1994 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Otto und Karin Brass-Stiftung für Kunst, Kultur und Soziales“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 06.09.2022. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:BreubergLand BayernKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1994