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Peter und Christa Blancke-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Peter und Christa Blancke-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2000 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Mildtätigkeit und Religion & Kirche.

Stiftungszweck

a. Denkmalschutz Dieser Stiftungszweck soll in enger fachlicher Zusammenarbeit mit der Deutsche Stiftung Denkmalschutz/Bonn verwirklicht werden, wobei insbesondere auch Projekte dieser Stiftung unmittelbar finanziell gefördert werden sollen b. Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres Alters, ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer finanziellen Notlage auf die Hilfe und Unterstützung dritter Personen angewiesen sind, vornehmlich im Bereich der Stadt Bad Homburg v.d. H. Es dürfen nur Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen des § 53 AO, erfüllen. Dieser Stiftungszweck kann auch erfüllt werden durch die Förderung und Unterstützung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen, die auf dem vorgenannten Gebiet tätig sind. Die Stiftung ist in ihrem räumlichen Wirkungskreis nicht beschränkt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Andreas Kircher, Herr Alexander W. Hetjes, Herr René Koch

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 70 in Bad Homburg v. d. Höhe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2000 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Peter und Christa Blancke-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Bad Homburg v. d. HöheLand HessenDenkmalpflegeMildtätigkeitReligion & KircheStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000