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Preuschhof Stiftung zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen

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gemeinnützig

Die Preuschhof Stiftung zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Förderung der Kinderpflege und Kinderfürsorge im In- und Ausland, insbesondere durch die Unterstützung von benachteiligten sowie bedürftigen oder unverschuldet in Not geratenen Kindern und Jugendlichen durch praktische Mitarbeit sowie von entsprechenden Projekten. Der Stiftungszweck kann beispielsweise verwirklicht werden durch • die Grundversorgung und Überlebenshilfe von Straßenkindern in Hamburg und anderen Städten im In- und Ausland in Form von Sachmitteln (Nahrung, Getränke, Schlafplätze etc.) und durch die Gewährung von Auslagenersatz und Sachkostenerstattung für Personen, die diese Kinder betreuen, • die Förderung der schulischen Ausbildung von Straßenkindern, • die Gewährung von Auslagenersatz und Sachmitteln für die Betreuung jugendlicher Mütter durch Fachkräfte, • die Gewährung von Auslagenersatz und Sachmitteln (beispielsweise Raummiete, Lehrbücher etc.) für Sprachunterricht für ausländische Schüler durch Fachkräfte, • die Gewährung von Auslagenersatz und Sachkostenerstattung für die Betreuung von Körperbehinderten Jugendlichen durch Fachkräfte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Preuschhof Stiftung zur Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:HamburgLand HamburgSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2001