Radbruch'sche Stiftung von 1970
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gemeinnützig
Die Radbruch'sche Stiftung von 1970 ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1969 errichtet und 1971 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung der Jugend- und Studentenhilfe sowie die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene insbesondere die Hilfe für verwaiste und behinderte Kinder, die Wiedereingliederung straffällig Gewordener, die Hilfe für Rauschgiftgefährdete und die Studienförderung sowie die Anregung solcher Vorhaben. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung von Vereinen und Stiftungen, die ihrerseits ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Rahmen des Stiftungszweckes der Radbruch´schen Stiftung verfolgen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 1971 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Siehe auch
In Hamburg
Gleicher Zweck
- Akademie Mitteldeutsche Kunststoffinnovationen Merseburg
- Dr. Herbert Brause-Stiftung Würzburg
- Bürgerstiftung Gütersloh Gütersloh
- die Schwelle - Beiträge zum Frieden Bremen
- Georg Ritscher Stiftung Frankfurt am Main
- Ließem-Stiftung Bonn
- Dr. Wolfgang Liebe-Stiftung – Bürgerstiftung Bad Liebenwerda Berlin
- Plangger-Popp-Kindergarten-Stiftung Haimhausen Haimhausen
- Zweck-Übersicht
Im Land Hamburg
- Heinrich Carl Nieth-Stiftung
- Erika und Dr. Norbert Kliemann-Stiftung Schwalbach a. Ts.
- Heinrich Pferdmenges-Stiftung Mönchengladbach
- Franz Beckenbauer-Stiftung München
- Limberg Stiftung Großhansdorf
- Manfred und Brigitta Wardenbach-Stiftung Ahrensburg
- Engelbert und Hertha Albers-Stiftung Ratekau
- Prof. (Rus) Dr. Werner Buchbinder Stiftung Lünen
- Alle in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Radbruch'sche Stiftung von 1970“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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