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Radbruch'sche Stiftung von 1970

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gemeinnützig

Die Radbruch'sche Stiftung von 1970 ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1969 errichtet und 1971 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die Förderung der Jugend- und Studentenhilfe sowie die Förderung der Fürsorge für ehemalige Strafgefangene insbesondere die Hilfe für verwaiste und behinderte Kinder, die Wiedereingliederung straffällig Gewordener, die Hilfe für Rauschgiftgefährdete und die Studienförderung sowie die Anregung solcher Vorhaben. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung von Vereinen und Stiftungen, die ihrerseits ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Rahmen des Stiftungszweckes der Radbruch´schen Stiftung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Radbruch'sche Stiftung von 1970“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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