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Rosemarie Schuster Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Rosemarie Schuster Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Kunst & Kultur, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Zwecke der Stiftung sind dabei die Förderung a) der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), b) des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), c) des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO), d) von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung jeweils einzeln (§ 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Stifter sind zudem von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, solange sie Vorsitzende und/oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sind (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis maximal drei natürlichen Personen (§ 5 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Die Stifter Elke und Dr. Andreas Herch sind auf Lebzeiten zu Mitgliedern des Stiftungsvorstands bestellt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung). Die Bestellung der Mitglieder des Stiftungsvorstands erfolgt durch die Stifter, die auch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstands und dessen Stellvertreter benennen, solange diese selbst Mitglied des Stiftungsvorstands sind.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 1.319 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Rosemarie Schuster Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.