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Deutsche Stiftung Mediation

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Deutsche Stiftung Mediation ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Sicherheit & Rettungswesen und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Verbraucherberatung, der Kriminalprävention, des demokratischen Staatswesens sowie des bürgerlichen Engagements, der Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen bzw. sie auch widerrufen (§ 11 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Den Mitgliedern des Vorstandes wurde in der Stif-tungsratssitzung vom 29.04.2023 mit einstimmigem Beschluss des Stiftungsrates, gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 der Stiftungssatzung, Einzelvertretungsbefugnis erteilt. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf natürlichen Personen, darunter einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Stiftungsrat beru-fen und abberufen (§ 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der Stiftungssatzung). Die Amtsdauer der Mitglieder des Vorstandes beträgt drei Jahre (§ 10 Abs. 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und der Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In München sind insgesamt 1.319 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.319 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2011 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Deutsche Stiftung Mediation“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.