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Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1963 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit und Mildtätigkeit. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmitelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen oder zinsfreien Darlehen an Personen mit Blindheit oder hochgradigen Seheinschrankungen, die ihren Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule, einer beruflichen Schule, einer Förderschule oder einer Schule für Kranke in Bayern erworben haben und in Bayern wohnhaft sind zur
a) Unterstützung einer Berufsausbildung, einer beruflichen Qualifizierung oder eines Studiums,
b) Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben nach einer Ausbildung oder
c) Hilfe in besonderen Notlagen, die die weitere Teilnahme am Arbeitsleben oder die Berufsausübung gefährden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der/die Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung je zu zweit gemeinsam. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Organe

Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1963 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernBildung & ErziehungGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 1963