S24STIFTUNG24

Simultane Hospitalstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Simultane Hospitalstiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Weiden i.d.OPf..[1] Sie wurde 1381 errichtet und 1463 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Förderung der Altenhilfe, der Jugendhilfe. des öffentlichen Gesundheitswesens; außerdem Unterstützung von Einwohnern der Sadt Weiden i. d. OPf. ohne Unterschied der Konfession, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angwiesen sind oder sich in einer materiellen Notlage gemäß den Grenzen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 der AO befinden

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Organe der Stadt Weiden i.d.OPf.

Organe

Die Stiftung wird von den Organen der Stadt Weiden .d.OPf. verwaltet und vertreten.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1463 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Simultane Hospitalstiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.