Russisch-orthodoxe Kirchenstiftung Bischofsheim
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gemeinnützig
Die Russisch-orthodoxe Kirchenstiftung Bischofsheim ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bischofsheim i.d.Rhön.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Förderung der russisch-orthodoxen Kirche in Bischofsheim i.d. Rhön.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.507 Stiftungen im Bereich Religion & Kirche
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Durch den Stiftungsvorstand; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Bischofsheim i.d.Rhön
Gleicher Zweck
- Drangstedt Stiftung Bremerhaven
- Hospitalstiftung St. Georg zu Lößnitz Lößnitz
- Die Norwegische Seemannsmission in Hamburg Hamburg
- Werner und Rosemarie Friedl Stiftung Alling
- Stiftung Ros Hamburg
- Bürgerstiftung der Hansestadt Wismar Wismar
- Victor-Braun-Stiftung (kirchliche Stiftung) Niederfell an der Mosel
- Dagmar Schmidt-Stiftung Mainz
- Zweck-Übersicht
In Bayern
- Professor Georg Nemetschek-Stiftung München
- Dr. Heinrich Lüdeke Stiftung Tegernsee
- Freseniusstiftung Passau
- Werner und Rosemarie Friedl Stiftung Alling
- HOSPITALSTIFTUNG LEIPHEIM Leipheim
- Ödön-von-Horváth-Stiftung Murnau a. Staffelsee
- Familie Härter Stiftung Tiefenbach
- Joachim Brauner Familienstiftung München
- Alle in Bayern
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Russisch-orthodoxe Kirchenstiftung Bischofsheim“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 12.08.2021. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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