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Seeber Blindenstiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Marburg · anerkannt 2006

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt primär ohne eigenwirtschaftliche Zielsetzungen ausschließlich und unmittelbar einen gemeinnützigen Zweck, nämlich die selbstlos zu veranlassende sowie nachhaltig zu sichernde Unterstützung der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. (blista), Bildungs- und Hilfseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte mit Sitz in Marburg a. d. Lahn, Am Schlag 8. Die finanzielle Unterstützung soll insbesondere folgende institutionelle Anstaltsbereiche begünstigen: O u. M (Orientierung und Mobilität), LPF (lebenspraktische Fertigkeiten), RES (pädagogische Frühförderung von Kindern bis zum Schuleintritt) sowie DBB (Deutsche Blindenbibliothek).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Zu den Sandbeeten 5
35043 Marburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Jürgen Hertlein (Vorsitzender), Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, Diplomkaufmann Ullrich Blanke, Sparkassendirektor Schönleber, Vorsitzender der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. (blista) Herr Duncker

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2006
Anerkennung17.01.2006
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Gießen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Marburg sind insgesamt 64 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2006 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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