S24STIFTUNG24

Stiftung Auszubildendenwerk

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Auszubildendenwerk ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe und von Erziehung und Berufsbildung sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Entwicklung von Konzepten für den Bau und den Betrieb eines Wohnheims für Auszubildende unter Berücksichtigung der Zielsetzungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach dem Sozialgesetzbuch, b) die Entwicklung von zur Veröffentlichung bestimmten Studien zur Lebenssituation von Auszubildenden und jungen Menschen im Übergang ins Arbeitsleben, c) den fachlichen Austausch mit verwandten Projekten und Trägern in anderen Städten und Bundesländern sowie im Ausland, d) Öffentlichkeitsarbeit, e) die Durchführung von Fachtagungen und Fachveranstaltungen, f) die Projektentwicklung von Auszubildendenwohnheimen. Sofern die finanziellen Mittel und die Vermögenslage der Stiftung dieses zulassen, kann der Zweck auch durch den Betrieb und die Unterhaltung von Wohnheimen und den Bau von Wohnraum für Auszubildende verwirklicht werden. Der Bestand der Stiftung darf dabei nicht gefährdet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Auszubildendenwerk“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.