Stiftung Diamant
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
gemeinnützig
Die Stiftung Diamant ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke. 1. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Unterstützung ehemaliger oder gegenwärtiger Arbeitnehmer/innen, im Wesentlichen die der deutschen Diamanten- und Diamantwerkzeugindustrie, a) die wirtschaftlich Not leiden nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Abgabenordnung, b) die infolge von Krankheit, Behinderung, Invalidität oder Altersgebrechen hilfs-und/oder pflegebedürftig sind, c) deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Angehörige der vorgenannten Arbeitnehmer/innen, insbesondere hinterbliebene Ehepartner und/oder Abkömmlinge können ebenfalls unterstützt werden. 2. Die Unterstützung behinderter Kindern, welche die Voraussetzungen nach a), b) oder c) des Satzes 1 erfüllen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - unmittelbare einmalige oder laufende finanzielle Leistungen, - schnelle und unbürokratische finanzielle Zuwendung zur Inanspruchnahme von Ärzten, Pflege-und/oder Betreuungspersonal. - Einrichtung eigener Pflege – und/oder Betreuungsinstitutionen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Mildtätigkeit in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Diamant“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.