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Stiftung für das Johanneum in Hamburg

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gemeinnützig

Die Stiftung für das Johanneum in Hamburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1953 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Mildtätigkeit und der Bildung.
(2) Der Zweck der Stiftung wird insbesondere für bedürftige Schülerinnen und Schüler des Johanneums verwirklicht durch:
a) Förderung gut befähigter Abiturienten und Abiturientinnen, die an einer Universität oder Hochschule im In- und Ausland studieren,
b) die soziale Betreuung und Unterstützung bei Klassenreisen und bei anderen Arten von Reisen oder Ausflügen und Exkursionen,
c) Gewährung von Beihilfen für den Kauf von Lehr- und Ausbildungsmitteln, für deren
Beschaffung staatliche Gelder nicht zur Verfügung stehen,
d) finanzielle Beihilfen für Auslandsaufenthalte zur Erweiterung der Kenntnisse der
Sprache und Kultur,
e) Beschaffung von Büchern, Geräten, Apparaten, Musikinstrumenten und Ähnlichem im Rahmen der Erweiterung und Förderung der wissenschaftlichen und unterrichtlichen Einrichtung insbesondere für das Johanneum und seine Bibliothek.
(3) Der Zweck wird außerdem durch die Verleihung des Heinrich-Hertz-Erinnerungspreises an die drei besten Abiturienten und Abiturientinnen eines Jahrgangs - Grundlage ist die in der Abitur-Gesamtqualifikation erreichte Punktzahl - erfüllt. Die Höhe der Geldprämie für alle drei Preise zusammen beträgt in der Regel 1.000 €. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen - z.B. bei einem Punktegleichstand von zwei oder mehr
Drittplatzierten - eine abweichende Summe ausloben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1953 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung für das Johanneum in Hamburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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