Stiftung "Hammer Gemeindehaus"
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 1893
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Ev.- luth. Kirchengemeinde zu Hamburg-Hamm im Sinne der Ordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Korperschaften des öffentlichen Rechts.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Gewährung finanzieller Zuwendungen an Projekte, Initiativen und Gruppen, die sich in der Ev.-luth. Kirchengemeinde zu Hamburg-Hamm im Sinne der Ordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bilden und konstituieren, wie: Kirchchöre, Konfirmandengruppe, Kinder- und Jugendkreise, Erwachsenen- und Seniorengruppen, Bibelkreise und diakonische Maßnahmen. Die Stiftung verfolgt mit allen ihren Tätigkeiten und ihrem Vermögen ausschließlich kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Religion & Kirche tun
Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Horner Weg 17
20535 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1893 |
|---|---|
| Anerkennung | 1893 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Die Anerkennung im Jahr 1893 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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