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Stiftung Johann Finster (erloschen)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Stiftung Johann Finster (erloschen) ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1948 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Familie & privatnützig und Soziales & Wohlfahrt. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Gewährung von Beihilfen in Fällen unverschuldeter Not, von Witwen-, Waisen- und Sterbegeld sowie von Leistungen in Form von Alters- und Invaliditätsrenten an, a) Personen, die am 31.12.1978 Belegschaftsmitglieder d. Fa. Flamuco GmbH Vereinig Farben-

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Familie & privatnützig

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorsitzender des Stiftungsvorstands

Organe

Stiftungsvorstand, der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1948 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Johann Finster (erloschen)“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernFamilie & privatnützigSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1948