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Dornier Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 2015

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Stiftung sind im Einzelnen die Förderung von
a. Bildung und Erziehung,
b. Wissenschaft und Forschung,
c. Kultur und Kunst sowie
d. die Verfolgung mildtätiger Zwecke in Fällen von Notlagen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Oettingenstr. 35
80538 München

Erreichbarkeit

dornierstiftung.de

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung jeweils allein (§ 7 Abs. 5 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern (§ 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Er wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt, sofern bei der Bestellung nicht eine kürzere Amtsdauer vorgesehen wird (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Stiftungssatzung). Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sowie sein Stellvertreter werden jederzeit widerruflich vom Stiftungsrat aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder bestellt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung). Jedes Mitglied bleibt im Amt, bis an seiner Stelle ein neues Mitglied bestellt ist (§ 7 Abs. 3 Satz 6 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat sowie die Familienversammlung.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung23.12.2015
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 1.186 Stiftungen mit Sitz in München verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:55. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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