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Stiftung Kinderzukunft

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gründau-Lieblos · anerkannt 1988

Zweck laut Satzung

Förderung des Wohls von Kindern aus sozial schwachen Schichten (Förderung der Jugendfürsorge), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Rabenaustraße 1 a
63584 Gründau-Lieblos

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Achim Brunner (Vorsitzender), Herr Thomas Krasselt Priemer, Herr Frank Lankau (stellvertretender Vorsitzender), Herr Michael Walther

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterRudolf Walther
Gegründet2010
Anerkennung02.11.1988
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Darmstadt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Gründau-Lieblos sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1988 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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