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Stiftung Niersbach-Greverath

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gemeinnützig

Die Stiftung Niersbach-Greverath ist eine Stiftung mit Sitz in Niersbach.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Dorferneuerung und Denkmalpflege, von Wissenschaft und Forschung, der Umwelt, der Jugend, des Sports und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
a) die Durchführung oder Unterstützung künstlerischer und anderer kultureller Veranstaltungen, die Pflege von Heimat- und Kulturgut; die Durchführung oder Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind einbegriffen
b) Unterstützung von privaten Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes, der Dorferneuerung und der Denkmalpflege
c) Unterstützung von Jugendgruppen und Jugendarbeit, insbesondere in den gemeinnützigen Vereinen und Organisationen
d) Unterstützung sportlicher Veranstaltungen und Leistungen, vor allem auf dem Gebiet des Breitensports und des sportlichen Nachwuchses
e) Unterstützung von Personen, die infolge eines bestehenden oder drohenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes infolge einer materiellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Stiftungszweck kann auch durch Zuwendungen an eine gemeinnützige Organisation nach Maßgabe des § 58 Nummer 2 der Abgabenordnung erfüllt werden, wenn diese sie im Sinne von Satz 1 verwenden.
Die Erfüllung des Stiftungszweckes ist auf die jetzigen Gemarkungen Niersbach und Greverath beschränkt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

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Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Niersbach sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Niersbach-Greverath“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.