Stiftung Rockhaus
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Wernigerode · anerkannt 2018
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die nachhaltige Förderung von Kunst und Kultur und insbesondere der Musik und der musikalischen Ausbildung. Sie verfolgt ferner das Ziel der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke. In diesem Zusammenhang widmet sich die Stiftung auch der Jugendförderung im Sinne der Heranführung an den Satzungszweck.
Der Stiftungszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der „R-Factory gGmbH“.
Sollte die genannte Einrichtung wegfallen, soll der Stiftungszweck erreicht werden durch Unterstützung von Veranstaltungen von Theater und Musikaufführungen und damit zusammenhängenden Tätigkeiten, einschließlich der Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs. Ferner soll dieser Zweck durch die Unterstützung zur Durchführung von Festivals etc. gefördert werden.
Der Stiftungszweck kann auch durch Bündelung der Stiftungsmittel mit denjenigen anderer Stiftungen mit denselben Stiftungszwecken verwirklicht werden.
Weiterhin kann ein Drittel des Einkommens (Höchstbetrag gemäß Abgabenordnung) der Stiftung dazu verwendet werden, um in angemessener Weise den Stifter und seine Nachkommen zu unterhalten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Brockenblick 12
38855 Wernigerode
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 01.08.2018 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2018 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Wernigerode
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- Bürgerstiftung „STOLPENER LAND“ – Gemeinsam geht es besser Stolpen
- Stiftung Horizonte - Kunst und Kultur im Tschechischen Pavillon Laatzen
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