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Stiftung Startchance

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gemeinnützig

Die Stiftung Startchance ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berg - Leoni.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a. die Förderung der Bildung und Erziehung Jugendlicher (im Sinne von § 52 Abgabenordnung - AO), b. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (im Sinne von § 52 AO), c. die Förderung der Jugendhilfe (im Sinne von § 52 AO), d. die Förderung mildtätiger Zwecke (im Sinne von § 53 AO). Alle Stiftungszwecke sollen in Oberbayern und vorrangig im Landkreis Starnberg verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten die Stiftung gemeinsam. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis drei Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. einem weiteren Mitglied. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Startchance“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.