Stiftung24

Stiftung Teilhabe

Sitz in Oldenburg · anerkannt 2014

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der allgemeinen Teilhabe im Leben in der Gemeinschaft und Gesellschaft von Menschen mit Beeinträchtigung. Sie fördert Personen, Projekte und Einrichtungen entsprechend der Zielsetzung des Vereins Gemeinnützige Werkstätten Oldenburg e.V.. Die Förderung durch die Stiftung soll vor allem dort erfolgen, wo staatliche Eingliederungshilfe aufgrund finanzieller oder rechtlicher Beschränkungen nicht oder nur unzureichend zur Verfügung steht. Die Förderung der Stiftung soll vorwiegend regional, im Geschäftsgebiet des Gemeinnützige Werkstätten e.V. erfolgen. Die Stiftung kann aber auch über die Region hinaus tätig werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

D -
26125 Oldenburg

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung26.11.2014
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Oldenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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