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Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Dürkheim.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige und karitative Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (insbesondere die Erhaltung von Baudenkmälern und historischen Bauten), die Förderung karitativer und mildtätiger Zwecke (insbesondere auch von Einrichtungen, die Hilfe für Menschen im letzten Lebensabschnitt leisten) sowie die Förderung des Natur- und Tierschutzes (insbesondere die Unterstützung von Tierschutzmaßnahmen). (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sind insbesondere die Übernahme von Kosten für die Pflege und Erhaltung von Baudenkmälern und historischen Bauten, die Förderung von Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem vorgenannten Stiftungszweck stehen und die Übernahme von Kosten im Bereich Altenpflege und Hospize vorgesehen. Im Bereich Natur- und Tierschutz sind bevorzugte Schwerpunkte die Pflege und Unterhaltung von Schutzgebieten, der Artenschutz, der Tierschutz speziell für die Schnauzer-Rassen und die Unterstützung von Tiertafeln. (4) Die Stiftung muss die Zwecke nicht in gleichem Umfang verfolgen. Der Stiftungsvorstand entscheidet darüber, welche der Zwecke jeweils vorrangig verfolgt werden, auch unter Berücksichtigung der Vermögens - und Ertragslage der Stiftung. (5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2022 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Bärbel und Siegfried Biehler-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.