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Bergedorfer Impuls gemeinnützige Stiftung

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gemeinnützig

Die Bergedorfer Impuls gemeinnützige Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und des Wohlfahrtswesens sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Erleichterung der Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen in die Gesellschaft durch Arbeit, um ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dieser Zweck soll in Form von Tochtergesellschaften erreicht werden,
• die Qualifizierungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen schaffen, um die Voraussetzung für eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
• die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation für psychisch kranke und behinderte Menschen anbieten,
• die eng mit der örtlichen Wirtschaft und Dienstleistungseinrichtungen kooperieren, um Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Darüber hinaus will die Stiftung Initiativen anderer steuerbegünstigter Körperschaften ideell oder finanziell unterstützen, die sich ihrerseits zum Ziel gesetzt haben, Arbeitsplätze für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen zu schaffen oder zu betreiben.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, vorrangig an die Gesellschaften der Stiftung, verwirklicht.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Bergedorfer Impuls gemeinnützige Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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