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Bremer Heimstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bremen · anerkannt 1953

Satzungszweck

Die Stiftung verfolgt gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke. Zweck der Bremer Heimstiftung ist insbesondere die Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Wohn-, Pflege-, Rehabilitations- und Betreuungsangeboten vornehmlich für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie weitere Angebote, die diesem Personenkreis dienen oder im Zusammenhang mit ihm stehen. Weiterhin ist Zweck die Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Fachschulen und weiteren Angeboten, die die Qualifizierung und inhaltliche Weiterentwicklung der Pflege und der Rehabilitation unterstützen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Marcusallee 39
28359 Bremen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1953
Anerkennung22.04.1953
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Bremen sind insgesamt 301 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Bremen führt 328 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1953 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bremen. Stand der Quelle: 25.06.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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