Bürgerstiftung Windhagen
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Windhagen · anerkannt 2008
gemeinnützigBürgerstiftung
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es,
- Bildung und Erziehung
- Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
- Kultur, Kunst und Denkmalpflege
- Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz
- traditionelles Brauchtum
- Heimatpflege
- öffentliche Gesundheitspflege
- demokratisches Staatswesen
- Sport und
- bürgerliches Engagement für das Gemeinwesen
in der Ortsgemeinde Windhagen zu fördern und zu entwickeln. Maßgeblich für den regionalen Förderraum ist das Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Windhagen im Sinne des § 9 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nach dem Katasterstand zum 31.12.2007.
(2.1) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen,
b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen,
c) Förderung von Wettbewerben, des Meinungsaustauschs und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen etc.) mit dem Ziel, die Stiftungszwecke und Bürgerschaftsgedanken in der Bevölkerung zu verankern
d) Vergabe von Preisen, Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,
e) Schaffung, Erhaltung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die den Stiftungszwecken dienen.
(2.2) Die Stiftung kann ihre Mittel auch ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden.
(4) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(5) Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.
(6) Die Stiftung kann die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen.
(7) Die Stiftung darf als Partner der Ortsgemeinde Windhagen gemeinsam mit dieser Projekte durchführen und finanzieren.
Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Ortsgemeinde Windhagen gemäß der Gemeindeordnung gehören.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Hallerbacher Str. 19 C
53578 Windhagen
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Windhagen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2008 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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