S24STIFTUNG24

Bürgerstiftung Windhagen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Windhagen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Windhagen.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist es, - Bildung und Erziehung - Kinder-, Jugend- und Altenhilfe - Kultur, Kunst und Denkmalpflege - Umwelt- und Naturschutz und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz - traditionelles Brauchtum - Heimatpflege - öffentliche Gesundheitspflege - demokratisches Staatswesen - Sport und - bürgerliches Engagement für das Gemeinwesen in der Ortsgemeinde Windhagen zu fördern und zu entwickeln. Maßgeblich für den regionalen Förderraum ist das Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Windhagen im Sinne des § 9 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nach dem Katasterstand zum 31.12.2007. (2.1) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Unterstützung von Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 AO, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen, b) Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, c) Förderung von Wettbewerben, des Meinungsaustauschs und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen etc.) mit dem Ziel, die Stiftungszwecke und Bürgerschaftsgedanken in der Bevölkerung zu verankern d) Vergabe von Preisen, Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks, e) Schaffung, Erhaltung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die den Stiftungszwecken dienen. (2.2) Die Stiftung kann ihre Mittel auch ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke verwenden (§ 58 Nr. 1 AO). (3) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. (4) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. (5) Die Förderung der Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. (6) Die Stiftung kann die Trägerschaft für nichtrechtsfähige Stiftungen und auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung die Verwaltung anderer rechtsfähiger Stiftungen übernehmen. (7) Die Stiftung darf als Partner der Ortsgemeinde Windhagen gemeinsam mit dieser Projekte durchführen und finanzieren. Die Stiftung darf keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Ortsgemeinde Windhagen gemäß der Gemeindeordnung gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Bürgerstiftung Windhagen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.