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Charlotte und Carl Georg Maier-Stiftung

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gemeinnützig

Die Charlotte und Carl Georg Maier-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, insbesondere der Volksbildung, der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Rettung aus Lebensgefahr und der Unfallverhütung, des Umweltschutzes und des Landschaftsschutzes (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 9 Abs. 7 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 2 und höchstens drei Personen (§ 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Dem Stiftungsvorstand gehören an: a) die/der Vorsitzende, b) die/der stellvertretende Vorsitzende, c) ein weiteres Mitglied, wenn der Stiftungsvorstand aus drei Personen besteht Stiftungssatzung). Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden vom Stiftungsrat gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstandes beträgt fünf Jahre; mehrfache Wiederwahl ist zulässig (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 1.319 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Charlotte und Carl Georg Maier-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.