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Herbert A. Rothmayer-Stiftung

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gemeinnützig

Die Herbert A. Rothmayer-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stephanskirchen.[1] Sie ist seit 1990 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Zwecke der Stiftung sind a) Förderung bedürftiger junger Menschen aus der Gemeinde Stephanskirchen mit überdurchschnittlicher Begabung bis hin zum Abschluß ihrer Ausbildung, b) Unterstützung caritativer Maßnahmen, insbesondere durch Förderung von Seniorenzusammenkünften und Altershilfen, c) die Förderung religiösen Brauchtums, Erhaltung religiöser Denkmäler im Bereich der Pfarrkirchenstiftung Stephanskirchen-Haidholzen und der Pfarrkirchenstiftung Schloßberg-St. Georg, d) die Förderung kultureller Zwecke in der Gemeinde Stephanskirchen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied die Stiftung nach außen.

Organe

Stiftungsvorstand, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Stephanskirchen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 1990 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Herbert A. Rothmayer-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.