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Das Lyzeum in Fulda - Lyzeumsfonds Rasdorf

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gemeinnützig

Die Stiftung „Das Lyzeum in Fulda - Lyzeumsfonds Rasdorf“ ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Fulda.[1] Sie wurde 1992 errichtet. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Domgymnasiums in Fulda, soweit sie durch den Verkauf des Schulgrundstückes ""Domgymnasium"" an die Stadt Fulda gem. § 2 des Kaufvertrages vom 06.12.1962 noch nicht abgelöst ist. Ferner unterhält die Stiftung die unter Denkmalschutz stehende Stiftskirche in Rasdorf in ihrem baulichen Bestand und trägt die auf sie bei der Gründung übergegangenen Lasten und Verpflichtungen, nämlich die Unterhaltung des Rasdorfer Pfarrhauses und die Entrichtung der bisher an die Pfarrei Rasdorf und an das Priesterseminar in Fulda gezahlten Dotationen. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Sebastian Keidel (Leiter HESSEN-FORST Hess. Forstamt Burghaun), Herr Michael Ritz (Vertreter des Landrates des Landkreises Fulda), Frau Annette Erb (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen), Frau Jutta Haus (Finanzamt Hersfeld-Rotenburg)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Das Lyzeum in Fulda - Lyzeumsfonds Rasdorf“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:FuldaLand HessenDenkmalpflegeGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen Rechts