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Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung

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gemeinnützig

Die Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung ist: a) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 1 der Abgabenordnung. b) Die Fürsorge und Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 4 der Abgabenordnung. c) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 7 der Abgabenordnung. d) Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen im Sinne des § 52 Abs. 2 Ziffer 9 der Abgabenordnung. e) Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder (§ 6 Abs. 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus drei Personen, von denen einer a) der/die jeweils 1. Bürgermeister bzw. 1. Bürgermeisterin der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen, b) das jeweilige Vorstandsmitglied der Sparkasse Oberland, das für das Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen zuständig ist, ansonsten der 1. Vorstand der Sparkasse Oberland und c) der jeweilige Leiter der Abteilung für Endoprothetik des Klinikums Garmisch-Partenkirchen sein sollen, bzw. diejenigen Personen, die von den eben genannten vorgesehenen Vorstandsmitgliedern für den Fall benannt werden, dass ihre Berufung zum Vorstand der Stiftung nicht möglich sein sollte (§ 5 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden (§ 5 Satz 3 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dr. Auguste Schaedel-Dantscher Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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