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Hans und Klementia Langmatz Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Garmisch-Partenkirchen · anerkannt 1990

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

die Fürsorge für geistig und körperlich behinderte Menschen, die Unterstützung bedürftiger Personen und der für diesen Personenkreis tätigen Einrichtungen, die Förderung des Sports, die Förderung der Aus- und Fortbildung insbesondere junger Menschen, die Förderung der Forschung und Lehre auf den Gebieten der Energiewirtschaft und Medizin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hauptstr. 60-64
82467 Garmisch-Partenkirchen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein (§ 6 Abs. 5 der Satzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren gewählt (§ 6 Abs. 1 der Satzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHerr Hans und Frau Klementia Langmatz
Gegründet1990
Anerkennung15.03.1990
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1990 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:49. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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