S24STIFTUNG24

Hans und Klementia Langmatz Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Hans und Klementia Langmatz Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.[1] Sie ist seit 1990 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

die Fürsorge für geistig und körperlich behinderte Menschen, die Unterstützung bedürftiger Personen und der für diesen Personenkreis tätigen Einrichtungen, die Förderung des Sports, die Förderung der Aus- und Fortbildung insbesondere junger Menschen, die Förderung der Forschung und Lehre auf den Gebieten der Energiewirtschaft und Medizin.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird nach außen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, vertritt dieser die Stiftung allein (§ 6 Abs. 5 der Satzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat für einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren gewählt (§ 6 Abs. 1 der Satzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hans und Klementia Langmatz Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.