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Josef Hannappel Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Garmisch-Partenkirchen · anerkannt 2001

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

a) die Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind,
b) die Unterstützung von Personen, die intellektuell besonders begabt sind und zwar auch durch entsprechende Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Leitlestraße 16
82467 Garmisch-Partenkirchen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Die Vorstandsmitglieder sind je einzeln zur Vertretung der Stiftung berechtigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, nämlich den beiden Pfarrern der katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche in Partenkirchen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Vorsitz im Stiftungsvorstand wechselst, beginnend mit dem evangelisch-lutherischen Pfarrer von Amtsperiode zu Amtsperiode zwischen den beiden Pfarrern (§ 6 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Anneliese Hannappel
Gegründet2001
Anerkennung27.06.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 16 in Garmisch-Partenkirchen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:50. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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