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Hans und Maria Müser Stiftung

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gemeinnützig

Die Hans und Maria Müser Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

die Fürsorge und Unterstützung von Waisenkindern, mittellosen rheumakranken Kindern und Personen in höherem Lebensalter, also die Jugend- und Altenhilfe im Sinn des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Ein neues Vorstandsmitglied wird jeweils vom verbliebenen Vorstandsmitglied benannt. Es bedarf der Bestätigung des Stiftungsbeirats. Die Amtszeit für die Vorstandsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Für Herrn Hans-Guido Müser gilt keine Amtszeitbegrenzung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Satz 5 und 6, Satz 8 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Hans und Maria Müser Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Garmisch-PartenkirchenLand BayernSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004