Hans und Maria Müser Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Garmisch-Partenkirchen · anerkannt 2004
gemeinnützig
Satzungszweck
die Fürsorge und Unterstützung von Waisenkindern, mittellosen rheumakranken Kindern und Personen in höherem Lebensalter, also die Jugend- und Altenhilfe im Sinn des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Ein neues Vorstandsmitglied wird jeweils vom verbliebenen Vorstandsmitglied benannt. Es bedarf der Bestätigung des Stiftungsbeirats. Die Amtszeit für die Vorstandsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Für Herrn Hans-Guido Müser gilt keine Amtszeitbegrenzung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Satz 5 und 6, Satz 8 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).
Organe
Stiftungsvorstand und Beirat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Frau Maria und Herr Hans Müser |
|---|---|
| Gegründet | 2004 |
| Anerkennung | 01.07.2004 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 16 in Garmisch-Partenkirchen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:50. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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