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Hans und Maria Müser Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Garmisch-Partenkirchen · anerkannt 2004

gemeinnützig

Satzungszweck

die Fürsorge und Unterstützung von Waisenkindern, mittellosen rheumakranken Kindern und Personen in höherem Lebensalter, also die Jugend- und Altenhilfe im Sinn des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Ein neues Vorstandsmitglied wird jeweils vom verbliebenen Vorstandsmitglied benannt. Es bedarf der Bestätigung des Stiftungsbeirats. Die Amtszeit für die Vorstandsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Für Herrn Hans-Guido Müser gilt keine Amtszeitbegrenzung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Satz 5 und 6, Satz 8 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Maria und Herr Hans Müser
Gegründet2004
Anerkennung01.07.2004
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 16 in Garmisch-Partenkirchen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 16 Stiftungen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2004 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:50. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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