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Dr. Erich und Anneliese Schmidt - Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dr. Erich und Anneliese Schmidt - Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Seehausen a.Staffelsee.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, der Jugendhilfe, der Erziehung und Berufsbildung und des Wohlfahrtwesens.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, zur Vertretung der Stiftung berechtigt, sofern ihm nicht bei seiner Bestellung Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt worden ist. Der Vorstand besteht aus folgenden fünf Personen: a) Altbürgermeister der Gemeinde Seehausen, Herr Sylvester Eichberger, b) jeweiliger 1. Bürgermeister der Gemeinde Seehausen, c) ein weiterer vom Gemeinderat gewählter Gemeinderat der Gemeinde Seehausen, d) Herr Konrad Bader, e) Herr Hubert Thaler. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands ist nicht befristet.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dr. Erich und Anneliese Schmidt - Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land BayernBildung & ErziehungMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008