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Dr. Fahrenschon-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dr. Fahrenschon-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Zorneding.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

in erster Linie die mittelbare und unmittelbare finanzielle Unterstützung von Kindern, deren leibliche Eltern oder Pflegeeltern oder die sonstigen mit der Erziehung betrauten dritten Personen zur Auf-bringung der erforderlichen Mittel nicht in der Lage sind (§ 2 Ziff. 1 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 9.786 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter (§ 9 Ziff. 1 Satz 1 und 2 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus 2 Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Ihre Amtszeit beträgt jeweils 5 Kalenderjahre. Innerhalb der letzten 6 Monate der 5-Jahresfrist hat der Stiftungsrat den Vorstand neu zu wählen. Mehrfache Wiederwahl des Vorstandes ist möglich (§ 8 Ziff. 2 Satz 1 bis 4 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1996 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dr. Fahrenschon-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ZornedingLand BayernSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1996