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Geschwister Else und Käthe Zöller-Stiftung

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Die Geschwister Else und Käthe Zöller-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Höhr-Grenzhausen.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung etc. auf den Gebieten „Museum für Stadtgeschichte in Höhr-Grenzhausen“ und Stadtgeschichte von Höhr-Grenzhausen, des Westerwälder Steinzeuges und der Westerwälder Keramik. (2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch 1. Förderung (Leitung, Inventarisierung, Erhalt, Ausbau, Dokumentation, Präsentation, Öffentlichkeitsarbeit) des Museums für Stadtgeschichte, betrieben von der Gesellschaft für Stadtgeschichte und Kultur e.V. (GSK) Höhr-Grenzhausen. Dem Museum für Stadtgeschichte sollen nur dann Stiftungsmittel zufließen, wenn gewährleistet ist, dass sein Standort im Stadtteil Grenzhausen beibehalten wird. Ist dies nicht sichergestellt, so soll die Förderung dem Förderkreis Keramikmuseum Westerwald e. V. Montabaur für das Keramikmuseum in Höhr-Grenzhausen, Lindenstraße, zugute kommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die GSK und/oder das Museum für Stadtgeschichte, gleich aus welchen Gründen, aufgelöst werden. 2. Förderung der Erforschung, Dokumentation, Veröffentlichung der Stadtgeschichte von Höhr-Grenzhausen einschließlich des Westerwälder Steinzeuges und der Westerwälder Keramik, 3. Förderung für besondere und herausragende Leistungen im Sinne des Stiftungszweckes. Eine besondere Förderung soll der Veröffentlichung der von der Mitstifterin Else Zöller begonnenen Arbeit hinsichtlich der aus den Stockbüchern von Grenzhausen ermittelten Grundstücksverhältnissen in Bezug auf die festgestellten oder die noch zu erforschenden fehlenden Eigentümern zukommen. (3) Die Förderung soll sich auf konkrete Einzelmaßnahmen beziehen. Vorrang haben diejenigen Projekte, die von den Bewohnern der Stadt Höhr-Grenzhausen und Umgebung und im weiteren Sinne Bewohnern des Westerwald-Kreises erbracht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Geschwister Else und Käthe Zöller-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.