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Harald und Ingeborg Seitz-Stiftung

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gemeinnützig

Die Harald und Ingeborg Seitz-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neuhofen.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 der Abgabenordnung (AO). 3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung der Vereine „Ökumenische Sozialstation Limburgerhof e.V.“ und „Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Pfalz-Kreis (SKFM) e.V.“ in Schifferstadt bzw. deren jeweiligen Rechtsnachfolger. Es handelt sich insoweit um eine Förderstiftung i.S. von § 58 Nr. 1 AO. Diese werden in allen Bereichen zu gleichen Teilen gefördert. Die Förderung findet unter anderem in folgenden Bereichen statt: - Betreuung, Pflege, Vorsorge und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen - Zuschüsse an die Vereine, um die Aufgabenerfüllung zu ermöglichen - Unterhaltung der Einrichtungen und Ausstattungen der Vereine 4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Erben der Stifter sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung. 6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Soziales & Wohlfahrt tun

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Harald und Ingeborg Seitz-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2022