S24STIFTUNG24

JAWA-Stiftung zur Förderung der Palliativmedizin

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die JAWA-Stiftung zur Förderung der Palliativmedizin ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rümmelsheim.[1] Sie wurde 2013 errichtet und 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

Die Stiftung fördert die Gesundheitspflege, die Wissenschaft und die Berufsausbildung auf dem Gebiet der palliativen Versorgung in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern. (2) Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere verwirklicht durch: a) Ideelle und finanzielle Förderung des Aufbaus neuer palliativer Einrichtungen; b) Ideelle und finanzielle Förderung des Ausbaus bestehender palliativer Einrichtungen; c) Ideelle und finanzielle Förderung von Personalausbildungsmaßnahmen zur Palliativmedizin; d) Ideelle und finanzielle Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Palliativmedizin; e) Ideelle und finanzielle Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen palliativen Einrichtungen; Zweck der Stiftung ist auch die Mittelbeschaffung für andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Kör-perschaften für die Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke (§ 58 Nr. 1 AO), die den in Absatz 2 ge-nannten Zwecken dieser Stiftung ganz oder teilweise entsprechen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „JAWA-Stiftung zur Förderung der Palliativmedizin“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 2014