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Johann Wolfgang Langguth-Stiftung

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gemeinnützig

Die Johann Wolfgang Langguth-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Traben-Trarbach.[1] Sie ist seit 1976 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2) Zweck der Stiftung ist es, im Rahmen der in Abs. 1 bezeichneten Zwecksetzung aus ihren Vermögenserträgen Leistungen für die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und Förderung denkmalgeschützter Gebäude im In- und Ausland zu gewähren, die Forschung über den Weinbau in Rheinland-Pfalz, insbesondere der Moselregion, in Form der Förderung der Forschung über ökologische Probleme des Weinbaues und über die Gesundheitsverträglichkeit des Weingenusses sowie über die Geschichte des Weinbaues durch Förderung gemeinnütziger oder staatlicher Institutionen zu unterstützen; Kunst und Kulturinstitutionen sowie Nachwuchskünstler durch das Bereitstellen von Musikinstrumenten oder die Dauerleihgabe von Kunstwerken zu fördern; Maßnahmen zu bewirken, die der Hilfe geistig, psychisch oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher im In- und Ausland dienen; den Naturschutz und die Landschaftspflege zu fördern, insbesondere den Bestand an Schwänen im Wassergebiet des Stadtgebietes Traben-Trarbach als besonderes Markenzeichen der Stadt zu erhalten. Die Stiftung darf bis zu einem Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren. Die Stiftung kann ihre Zwecke auch dadurch verfolgen, dass sie die Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung dieser Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft. Die Stiftung kann auch Mittel einer anderen gemeinnützigen und steuerlich anerkannten Einrichtung zur Verfügung stellen, wenn sie hierfür eine Spendenbescheinigung erhält. Über die Vergabe der Leistungen im Einzelnen trifft der Vorstand für den erstgenannten Zweck jeweils im Einvernehmen mit der zuständigen Denkmalbehörde die Entscheidung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

  • Christian Linde
  • Bernd Heinrich Niemann
  • Thomas Langguth

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Johann Wolfgang Langguth-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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