S24STIFTUNG24

Kinderstiftung "Hoffnungsstrahl"

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Kinderstiftung "Hoffnungsstrahl" ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kulmbach.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen, Hilfe für Straßenkinder und andere obdachlose Kinder und Jugendliche, oder mittelose oder sozial benachteiligte Kinder, Bewusstseinsbildung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, Unterstützung von straffällig gewordenen Kindern und JUgendlichen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.910 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes sind alleinvertretungsberechtigt

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Kulmbach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2016 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Kinderstiftung "Hoffnungsstrahl"“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 16.08.2023. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.