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Klingelhöffer-Schuster-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Klingelhöffer-Schuster-Stiftung ist eine Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gießen.[1] Sie ist seit 1931 anerkannt.

Satzungszweck

Die Stiftung dient zum Besten der im Testament der Eheleute Klingelhöffer genannten Angehörigen. Die Stiftung soll die Mittel bieten, dort zu helfen, wo bei moralischer Würdigung, Streben und Fleiß ein Notstand eingetreten ist oder eintreten würde, zu dessen Beseitigung die eigenen Mittel oder die Mittel der zunächst zur Unterstützung Verpflichteten nicht ausreichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dr. Konrad Schliephake (Vorsitzender), Herr Eckhart Schliephake, Herr Dr. Ing. Hellmuth Klingelhöffer

Organe

Familienrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1931 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Klingelhöffer-Schuster-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GießenLand HessenFamilienstiftungFamilienstiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1931