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Leipziger Denkmalstiftung

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gemeinnützig

Die Leipziger Denkmalstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Leipzig.[1] Sie wurde 2009 errichtet. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Erhaltung und Wiederherstellung bedeutsamer Kulturdenkmale im Sinne der Denkmalschutzgesetze als gemeinnütziger Zweck (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel soweit die für die Denkmalpflege zuständigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen aufgrund ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten keine ausreichende Pflege gewährleisten können. Hierbei soll auch das dem Kulturdenkmal im Sinne der Denkmalschutzgesetze zugehörige Umfeld berücksichtigt werden unter besonderer Bedeutung von Kunst und Kultur (Architektur), Heimatpflege (regionaltypische, gewachsene historische Ortsbilder) sowie Landschaftspflege und Naturschutz (im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes); den Gedanken des Denkmalschutzes und die Notwendigkeit der Pflege bedeutsamer Kulturdenkmäler; die Bedeutung hochwertiger Architektur als ganz wesentliches Element der Heimatpflege, Kunst und Kultur sowie die Bedeutung des Heimatschutzes, der Landschaftspflege und des Naturschutzes gerade im Umfeld bestehender Denkmale in breite Kreise der Bevölkerung zu vermitteln und sie zu aktiver Mithilfe zu bewegen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) organisatorische und verwaltungsmäßige Beratung und Unterstützung; b) die Auffindung neuer geeigneter Nutzungen und Träger für bedrohte Kulturdenkmäler; c) eine breite und vielfältige Öffentlichkeitsarbeit, die sich über Medienkampagnen, Informations-, Kommunikations-, und Bildungsarbeit sowie über den Aufbau und die Pflege einer großen Fördergemeinde vollzieht; d) wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsprojekte sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen; e) die Durchführung von Wettbewerben sowie die Einrichtung von Preisen und Beratergremien; f) die Ermöglichung der Besichtigung von Kulturdenkmälern, um damit das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Erhalts der Kulturdenkmäler beim Bürger zu stärken; g) die Gewährung von Zuschüssen, zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmälern und deren geschützten Umfelds sowie zum Ankauf gefährdeter Kulturdenkmäler durch öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Einrichtungen des privaten Rechts unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung; h) die Gewährung von Zuschüssen, zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen zur Entwicklung des im Sinne der Denkmalschutzgesetze geschützten Umfelds von Kulturdenkmälern zum Zweck deren nachhaltigen Bestandssicherung; i) in besonders begründeten Fällen die Übernahme gefährdeter denkmalgeschützter Objekte in die Trägerschaft der Stiftung zur Sicherung und Erhaltung, sei es durch Eigentumserwerb oder den Erwerb des unmittelbaren Besitzes unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Leipziger Denkmalstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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