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Luther-Akademie-Ratzeburg-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schwerin · anerkannt 1999

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist

- die Förderung von kirchlicher Wissenschaft und Forschung,

- die Beschaffung von Mitteln für die Luther-Akademie e. V. Ratzeburg zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke, nämlich Förderung der Religion i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a) die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungen, speziell durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen für Veröffentlichungen (Promotionen, Habilitationen) in allgemeinzugänglichen Buchreihen, sowie durch

b) die Weitergabe von Mitteln an die Luther-Akademie e. V. Ratzeburg zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Religion & Kirche tun

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Münzstraße 8-10
19055 Schwerin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder, eines muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1999
Anerkennung27.07.1999
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1999 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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