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Münchener Elternstiftung - Lichtblicke für schwerkranke und krebskranke Kinder-

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Münchener Elternstiftung - Lichtblicke für schwerkranke und krebskranke Kinder- ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat den Zweck, schwerkranken und krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu helfen und deren Angehörige zu unterstützen (§ 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 7 Abs. 3 Satz 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand besteht aus drei Personen. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt fünf Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 4 Halbs. 1 der Stiftungssatzung). Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der den Vorsitzenden bei Verhinderung in allen Angelegenheiten vertritt (§ 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung).

Organe

Vorstand und Beirat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Münchener Elternstiftung - Lichtblicke für schwerkranke und krebskranke Kinder-“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1997