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Stiftung Armenkommission der ehemaligen Standesherrschaft Schaumburg (kirchliche Stiftung)

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Armenkommission der ehemaligen Standesherrschaft Schaumburg (kirchliche Stiftung) ist eine Stiftung mit Sitz in Cramberg.[1] Sie ist seit 1817 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von bedürftigen Konfirmanden und Kommunikanten in den Gemeinden der ehemaligen Standesherrschaft.
Es können auch Konfirmanden und Kommunikanten in den Partnergemeinden der Gemeinden der Standesherrschaft in die Förderung einbezogen werden. Stiftungszweck ist weiterhin die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den betroffenen Gemeinden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Cramberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1817 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Armenkommission der ehemaligen Standesherrschaft Schaumburg (kirchliche Stiftung)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzMildtätigkeitAnerkannt 1817