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Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt

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gemeinnützig

Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Schifferstadt.[1] Sie wurde 1993 errichtet und 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

I. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben-ordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. II. Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung von a) Kunst und Kultur b) Heimatpflege und Heimatkunde c) Sport d) Umwelt-, Landschafts-, und Denkmalschutz e) Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen f) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; im Stadtgebiet der Stadt Schifferstadt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

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Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 1994 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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