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Stiftung Marienau

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gemeinnützig

Die Stiftung Marienau ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Studentenhilfe sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. Vergabe von Stipendien und Teilstipendien an bedürftige oder besonders begabte Schüler des Landerziehungsheims Schule Marienau e.V., 21368 Dahlem-Marienau
b. Vergabe von Preisen an Schüler des Landerziehungsheims Schule Marienau e.V. für besonders herausragende Leistungen
c. Zuschüsse zum Betrieb und der Unterhaltung der auf dem Gelände des Landerziehungsheims Schule Marienau e.V befindlichen Gebäude.
d. Zuschüsse zur Instandhaltung und Modernisierung durch bauliche Maßnahmen der auf dem Stiftungsgelände befindlichen Gebäude des Landerziehungsheims Schule Marienau e.V.
e. Zuschüsse für schulische Veranstaltungen des Landerziehungsheims Schule Marienau e.V.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Marienau“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgBildung & ErziehungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2015