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Stiftung Schleswig-Holsteinische Cinémathèque

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Cinémathèque ist eine Stiftung mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 1987 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch:

a) die Aufarbeitung der schleswig-holsteinischen Film- und Kinogeschichte,

b) die Sammlung, Archivierung, Katalogisierung und wissenschaftliche Aufarbeitung der für die filmhistorische Forschung und Bildungsarbeit unerlässlichen Materialien wie Bücher, Plakate, Filmprogramme, Pressehefte, Pressedokumente, Fotos, Zensurkarten, Apparate und andere Dokumente zu sammeln, zu pflegen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen,

c) durch Publikation, Veranstaltungen und Vorträge Interesse und Verständnis für das Medium Film zu verbreiten und zu vertiefen und insbesondere die wissenschaftliche und pädagogische Auseinandersetzung mit dem Film und seiner Wirkung auf die Gesellschaft zu fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n des Stiftungsvorstandes, im Verhinderungsfall durch den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n des Stiftungsvorstandes vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, maximal drei Vorstandsmitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1987 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Schleswig-Holsteinische Cinémathèque“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.