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Stiftung zur Förderung der Palliativ- und Hospizversorgung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Die Stiftung zur Förderung der Palliativ- und Hospizversorgung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Tutzing.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Wissenschaft & Forschung. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenpflege sowie der Wissenschaft und Forschung insbesondere jeweils auf dem Gebiet der Palliativ- und Hospizversorgung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.737 Stiftungen im Bereich Gesundheit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes,unter ihnen der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten die Stiftung gemeinsam. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf natürlichen Personen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 5 Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung zur Förderung der Palliativ- und Hospizversorgung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:TutzingLand BayernGesundheitWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2013