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Margit Fröb-Bopp-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Margit Fröb-Bopp-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Taunusstein.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Deutschen Kinderkrebshilfe, insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Unterstützung von Projekten für Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des Wohls körperlich behinderter Kinder

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Fred Zepp (Vorstandvorsitzender), Herr Prof. Andreas Dörmer (stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Frau Eva Schillo-Moissiadis

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Taunusstein sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 8 in Taunusstein erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Margit Fröb-Bopp-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:TaunussteinLand HessenGesundheitWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012