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Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III

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gemeinnützig

Die Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene durch bürgerschaftliches Engagement zugunsten dieser Zwecke, insbesondere die Unterstützung des Mutter-Kind-Heimes der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Frankfurt am Main/Preungesheim sowie die Verfolgung der Interessen der inhaftierten Mütter und ihrer Kinder.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Karin Siegmann (Vorsitzende), Frau Dr. Gisela Schreiber (stellvertretende Vorsitzende), Frau Ingrid Kiunke, Frau Dr. Cornelia Lietz, Frau Nora Stang-Albrecht, Frau Michaela Möller

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 953 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung für das Mutter-Kind-Heim der JVA Frankfurt III“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Frankfurt am MainLand HessenSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017